Militia Templi - Präzeptorei der deutschen Sprache


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Militia Templi - Präzeptorei der deutschen Sprache

Die Regel

Magistrales Dekret der Annahme der Regel

Marcellus Albertus Cristofani della Magione Comes Sen.
clementissimi Dei gratia
Pauperum Militum Magister ac Dux Militiae Templi
et Comes Palatinus &


In der Schrift „ Liber ad Milites Templi de laude novae Militiae“ des Hl. Bernhard von Clairvaux fand der alte Orden der „armen Ritter Christi“ die notwendige Grundlage für die neue mönchische und ritterliche Spiritualität, kontemplativ und kampfbereit. In seiner etwa 200jährigen glorreichen Geschichte (1118-1314) könnte man so den Dienst des Ordens an der Kirche und dem Nächsten charakterisieren.

Aus diesem „Liber“ entspringt die Regel mit allen ihren Normen des persönlichen, gemeinschaftlichen und hierarchischen Lebens mittels individueller Heiligung und der Verwirklichung des Reiches Christi. In seinem Namen und dem der Hl. Jungfrau hat das Leben jedes Templers einen Sinn und ein Ziel bekommen.

Es konnte nicht anders sein, daß diese Regel auch für den neuen Orden der „armen Ritter Christi“ bei der Wiedergründung der „Militia Templi“ in unserem Generalkapitel, unter Berücksichtigung der Anforderungen von heute und das Ziel einer modernen Zeugenschaft Christi mit den Mitteln der Ideale der Ritterschaft angepaßt, einstimmig angenommen und beschlossen wurde.

Auf Grund der Art. 10 und 24 Unserer Verfassungen
Unseres Vermögens und Rechts sowie Unserer Magistralen Autorität haben Wir erlassen und

erlassen Wir:


1) Daß der Text der „Regel der armen Ritter Christi“ des Ordens der „Militia Templi“ so wie er von unserem Generalkapitel angenommen wurde, ratifiziert ist.
2) Daß die Regel der zuständigen kirchlichen Autorität, seiner Exzellenz dem Metropoliten-Erzbischof von Siena-Colle di Val d’Elsa-Montalcino, Ordinarius für die „Militia Templi“, zur Genehmigung vorgelegt werden muß. Eventuelle in der Zukunft vom Generalkapitel beschlossene Änderungen oder Zusätze in der Regel bedürfen ebenfalls der Genehmigung der zuständigen kirchlichen Autorität.

Gegeben in Unserem Magistralen Sitz im Castello della Magione am 12. November 1990 am Festtage des Hl. Josafat, Bischof und Märtyrer im elften Jahr Unserer Militia und Unseres Magisteriums.

Das vorliegende Dekret ist versehen mit dem Siegel und eingetragen in den Akten S.E. des Meisters und Herzogs der Militia Templi.

Der Kanzler (dom. Santo Bruzzone)


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