Militia Templi - Präzeptorei der deutschen Sprache


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Militia Templi - Präzeptorei der deutschen Sprache

Die Regel > Kapitel I-XX

Sechzehntes Kapitel

(Von den Brüdern, die reisen)


Die reisenden Brüder suchen die Regel für Speise, Trank und in den anderen Vorschriften einzuhalten soweit es ihre Kraft erlaubt und leben in untadeliger Art, damit ein gutes Zeugnis den Fremden gegeben wird.

Sie dürfen nicht den Geist der Militia entweihen weder in Worten noch in Taten, sondern sie sollen durch ihr Beispiel das Salz der Weisheit und die Würze der guten Werke darbieten


Der, bei dem jemand wohnen will, soll den besten Ruf haben und im Haus des Gastgebers dieser Nacht fehle nicht das Licht, damit der finstere Feind, möge es Gott verhüten, keinen Schaden bringen kann.


Wir empfehlen den reisenden Brüdern so vorzugehen, wenn andere für die Militia zu gewinnen sind: Beide (der Templer und der Postulant), sollen zum Bischof dieser Diözese gehen; der Bischof höre sich den Willen des Bittstellers an. Ist die Bitte angehört, so führ ihn der Ritter zum Meister und zum Kapitel. Wenn das Leben dieses Anwärters ehrenwert ist sei er angenommen in Barmherzigkeit, wenn es dem Meister und den Brüdern richtig erscheint.


Sollte er aber in der Zwischenzeit, während der Reise, um den Meister und das Kapitel zu erreichen, sterben sollen, sei ihm das ganze brüderliche Wohlwollen der „armen Ritter Christi“ gegeben, als ob er einer unserer Brüder wäre.


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