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Die Regel > Kapitel I-XX
Neunzehntes Kapitel
(Niemand soll wirken aus eigenem Willen)
Den Rittern die nichts Wertvolleres haben als Christus und für dessen Dienst sie die Profeß abgelegt haben, geziemt es sich – zum Ruhm Gottes, des Höchsten Gutes, oder aus Furcht vor dem Feuer der Hölle – den Gehorsam gegenüber dem Meister streng zu beachten und sich mit ihm vor jeder Entscheidung, auch einer privaten, zu beraten.
Deswegen gehorche man ohne Verzögerung, wenn eine Anordnung vom Meister oder seinem Bevollmächtigten gegeben wird.
In diesem Zusammenhang sagt die Ewige Wahrheit: „Sobald sie von mir hörten, gehorchten sie mir“ (PS. XVII,45).