Militia Templi - Präzeptorei der deutschen Sprache


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Militia Templi - Präzeptorei der deutschen Sprache

Die Regel > Kapitel I-XX

Zwölftes Kapitel

(Von der Abstinenz und vom Fasten)


Die Brüder beachten die Abstinenz vom Fleisch, wann es die Heilige Kirche vorschreibt, daß heißt generell jeden Freitag und mit besonderem Geist der Buße an den Freitagen der Fastenzeit; sie enthalten sich auch von Speise und Trank an den Tagen an welchen das Fasten vorgeschrieben ist, sowie auch als Vorbereitung auf die Profeß oder die Donation und außerdem auch dann, wenn der Meister es als Hilfe zur Abtötung verlangen sollte.

Die kranken Brüder halten weder Abstinenz noch Fasten.


Der Gegenwert der Speisen und Getränke die nicht verbraucht werden sollen dem Almosenier übergeben werden, damit er diesen an die Armen verteilt.


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