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Die Regel > Kapitel I-XX
Elftes Kapitel
(Wie die Ritter essen sollen)
Wenn sich die Ritter versammeln sollen die Mahlzeiten in Gemeinschaft in einem einzigen Saal, dem Refektorium, eingenommen werden; wenn die Handzeichen, mit denen man etwas Notwendiges erbittet, unbemerkt bleiben, erbitte man es behutsam und mit leiser Stimme.
Die Brüder sollen bei Speisen und Getränken das richtige Maß beachten, so daß sie nicht ihrem Körper und Geist zu schwerfällig machen; auch sollen sie sich vom Tisch nicht vollständig satt erheben. Sie sollen sich aber andrerseits nicht übermassig im Fasten und nicht autorisierter Abstinenz üben, damit der Dienst nicht darunter leide.
Im Refektorium wird immer ein Platz mehr vorbereitet, um einen Pilger aufzunehmen.
Jeden Tag nach dem Mittag- oder Abendessen bete man mit demütigem Herzen das Dankgebet zum Höchsten Wohltäter welcher Christus ist, – in der Kirche, wenn sie in der Nähe ist, sonst gleich im Refektorium.