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Die Regel > Kapitel I-XX
Neuntes Kapitel
(Vom Tod des Meisters und der Brüder)
Wenn der Meister den Tod erleidet – der keinen verschont und es unmöglich ist sich ihm zu entziehen – wird die ganze „Militia Templi“ drei Tage lang, wo auch immer man sich befindet, in Reinheit der Gefühle, dem Herrn Christus das Totenoffizium und eine feierliche Totenmesse aufopfern und Almosen an die Armen für seine Seele geben; dann soll das Kapitel das feierliche Begräbnis mit allen Kaplänen, welche in Liebe zusammen mit den Rittern in der „Militia Templi“ dem Höchsten Priester dienen, vornehmen; noch sieben Tage lang bete jeder Bruder den Heiligen Rosenkranz für ihn und jedes Jahr gedenkt die ganze „Militia Templi“ seiner mit Gebeten und Almosen.
Wenn ein Profeß-Bruder stirbt, wird das Totenoffizium und eine feierliche Messe für ihn aufgeopfert und Gaben an die Armen zum Wohle seiner Seele gegeben.
Wenn aber ein Nicht-Profeß-Bruder oder ein Bruder der die Gelübde auf bestimmte Zeit ablegte, oder ein Kaplan stirbt, wird seiner im Offizium und in der ersten gemeinsamen Messe welche der Ankündigung seines Hinscheidens folgt gedacht werden und es werden Gaben an die Armen verteilt.
Der Meister und die Profeß-Brüder werden in ihrem Habit begraben.